Satzung

§ 1 Name & Sitz
1. Der Fanclub „BVB-Supporters-Lennetal“ wurde am 14.07.2004 in 58769 Nachrodt gegründet. 2. Sitz des Fanclubs ist 58762 Altena.

§ 2 Ziel und Zweck
1. Freundschaftliche Pflege der Kontakte untereinander, zu anderen Fanclubs und die Repräsentation der Vereinstreue zum BV Borussia Dortmund 09 e.V. . 2. Gemeinsame Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen des BV Borussia Dortmund 09 e.V.. 3. Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen (Fernsehabende, Fußballturniere, Fanclubfeiern, etc). 4. Herstellung von Kontakten zur Fanclub-Betreuung des BV Borussia Dortmund 09 e.V. und anderen Fanclubs in Verbindung mit der Teilnahme an Fanclub-Treffen.

§ 3 Allgemeines
1. Eintrittskarten für Spiele des BV Borussia Dortmund 09 e.V. werden durch den 1. Vorsitzen des Fanclubs besorgt. Fanclubmitglieder haben Vorkaufsrecht auf Heim- sowie Auswärtskarten. Fanclub Mitglieder haben das Vorkaufsrecht auf eigene Fanclub Dauerkarten. 2. Heim- und Auswärtsfahrten werden in Ausnahmefällen nach §5a aus der Fanclubkasse bezahlt bzw. bezuschusst. 3. Der Erwerb von Fanartikeln (Trikots, Schals, etc) oder Fanclubartikeln (Kfz-Aufkleber, T-Shirts, Pullover etc) kann unter zentraler Leitung des Fanclubs erfolgen. Eine etwaige Finanzierung erfolgt nach §5a. 4. Mit der Mitgliedschaft im Fanclub erwirbt das Mitglied die Rechte der Forumsnutzung unter www.bvb-supporters-lennetal.de. Des Weiteren wird jedes Mitglied via E-Mail über Veranstaltungen, Fahrten, Karten ect. Informiert.

§ 4 Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft im Fanclub „BVB-Supporters-Lennetal“ kann schriftlich via Mitgliedsantrag beantragt werden. 2. Bei minderjährigen Bewerben ist zur Aufnahme in den Fanclub das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich. 3. Nach Aufnahme eines Neu-Mitgliedes unterliegt dieses einer 3-monatigen Probezeit. 4. Nach Ablauf der Probezeit bedarf die uneingeschränkte Aufnahme in den Fanclub die Zustimmung des erweiterten Vorstandes nach §9. 5. Jedes Mitglied gibt mit seiner Aufnahme in den Fanclub das Einverständnis zur Weitergabe seines Namens und seiner Anschrift an den BV Borussia Dortmund 09 e.V. 6. Es wird zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft unterschieden. Neu eintretende Mitglieder gelten als aktive Mitglieder, haben aber die Möglichkeit auf Antrag die passive Mitgliedschaft zu erlangen. Zweck der passiven Mitgliedschaft ist es, auch Mitglieder im Fanclub zu integrieren, welche aus zeitlichen oder örtlichen Gründen die Vorteile des Fanclubs nicht vollwertig nutzen können. Auf das Stimmrecht hat die Differenzierung keine Auswirkungen. Weiterhin entstehen dem passiven Mitglied keine Nachteile gegenüber aktiven Mitgliedern. 7. Mit der Unterschrift des Mitgliedsantrages wird automatisch die Satzung des Fanclubs anerkannt. Ein Beitritt ohne Anerkennung der Satzung ist nicht möglich. 8. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. 9. Der Austritt hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen und bedarf keiner Angabe von Gründen. 10. Anträge auf Ausschluss eines Mitgliedes sind schriftlich an jedes Vorstandsmitglied zu richten und ausgiebig zu begründen. Ein Mitglied kann nach Zustimmung des erweiterten Vorstandes nach §9 ausgeschlossen werden. 11. Gründe für den Ausschluss bestehen unter anderem bei: o Krawallhaftem Verhalten vor, während oder nach Veranstaltungen des Fanclubs o Besitz von Waffen und/oder gefährlichen Gegenständen während einer Fanclubveranstaltung o Mehrfach negativ auffälligem Verhalten, welches ein schlechtes Bild auf den Fanclub wirft o Rückstand von mehr als 3 aufeinander folgenden Mitgliedsbeiträgen 12. Die Mitgliedschaft im Fanclub „BVB-Supporters-Lennetal“ verpflichtet zu keiner Teilnahme an Spielbesuchen oder Veranstaltungen.

§ 5 Beiträge
1. Alle Mitglieder sind beitragspflichtig. 2. Der Beitrag wird direkt vom Kassenwart 1 bzw. 2-mal im Jahr vom Konto des Mitglieds abgebucht. Mit der Unterschrift zur Mitgliedschaft bevollmächtigt das Mitglied den Kassenwart, den Mitgliedsbeitrag vom Konto abzubuchen. 3. Der Kassenwart hat zur Führung der Finanzen ein Kassenbuch zu führen, in dem alle Zu- und Abgänge nachzuweisen sind. Jedes Mitglied hat ohne Angabe besonderer Gründe das Recht auf Einsichtnahme in das Kassenbuch. Der Kassenwart hat jeweils zum Jahresende eine Bilanz der Einnahmen und Ausgaben des Fanclubs anzufertigen und bei der ersten Sitzung eines neuen Kalenderjahres vorzulegen. 4. Bei Austritt/Ausschluss eines Mitgliedes wird der Mitgliedsbeitrag NICHT zurück erstattet. Auf eine eigenständige Rückbuchung, welche mit Kosten für den Fanclub verbunden ist, wird durch die Unterschrift des Mitgliedsantrages ausdrücklich verzichtet. 5. Für die Änderung der Beitragshöhe ist die Zustimmung aller Mitglieder (Allstimmigkeit) notwendig. 6. Beitragshöhe: Mitglieder (ab 18. Jahre): 36,00€ / Jahr Unter 18 Jahre: 24,00€ / Jahr

§ 5a Beitragsverwendung
1. Ausgaben zum Wohle des Fanclubs werden grundsätzlich aus der gemeinschaftlichen Kasse geleistet. 2. Finanzierung von Abschlussfahrten zu Heim- oder Auswärtsspielen, Anschaffung von Fahnen oder Materialen zur Repräsentation des Fanclubs(Banner, Doppelhalter etc.) benötigen die Zustimmung des erweiterten Vorstandes nach §9.

§ 6 Vorstand
1. Der Vorstand des Fanclubs besteht aus 1. Vorsitzende(r) und 2. Vorsitzende(r). Er vertritt die Mitglieder nach außen und ist bestrebt, das Ansehen des Fanclubs in der Öffentlichkeit zu wahren. 2. Zurzeit ist der Vorstand wie folgt besetzt: 1. Vorsitzender: Tobias Scheiblich 2. Vorsitzender: Jörg Pollmann 3. Das Amt des Kassenwartes ist zurzeit besetzt von: Mareike Böing 4. Der Vorstand sowie der Kassenwart wird jeweils zur ersten Sitzung eines neuen Jahres durch 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder für die Dauer von einem Kalenderjahr gewählt. 5. Die Positionen des Vorstandes sind dauerhaft zu besetzen. Sollte ein Vorstandsmitglied sein Amt nicht mehr ausführen können, tritt bis zur nächsten regelmäßigen Sitzung, in der ein neuer Vorstand gewählt wird, der Kassenwart in dieses Amt ein.

§ 7 Stimmrecht
1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder laut §4 ohne Berücksichtigung der Dauer der Zugehörigkeit oder der Funktion innerhalb des Fanclubs. 2. Beschlüsse werden wirksam, wenn die Hälfte der anwesenden Mitglieder ihre Zustimmung erteilt (einfache Mehrheit). Für die Aufnahme, den Ausschluss und die Tätigkeits-Zuweisung eines Mitgliedes, sowie Beitragssatz-Änderungen gelten die Angaben in dieser Satzung. 3. Eine Änderung an der Satzung kann nur durch die Zustimmung ALLER Fanclubmitglieder durchgeführt werden (Allstimmigkeit).

§ 8 Sitzungen
1. Sitzungen finden in unregelmäßigen Abständen, mindestens jedoch zweimal pro Jahr, in der Pizzeria Mamma Mia in Nachrodt statt. Festgelegte Sitzungstermine sind jedem Mitglied mindestens vier Wochen im Voraus direkt mitzuteilen. Das Erscheinen eines Mitgliedes ist freiwillig, es wird jedoch um Zu- bzw. Absage gebeten. 2. Sitzungen sollen ohne Zwang in angenehmer Atmosphäre durchgeführt werden und den Kontakt untereinander stärken. 3. Eine rege Teilnahme ist wünschenswert.

§ 9 Erweiterter Vorstand
1. Der erweiterte Vorstand hat die Einhaltung der Satzung zu überwachen. 2. Zur endgültigen Aufnahme von Neu-Mitgliedern nach §4 ist eine einfache Mehrheit des erweiterten Vorstandes notwendig. 3. Zum Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Fanclub nach §4 ist die einstimmige Zustimmung des erweiterten Vorstandes notwendig. 4. Für die Zustimmung zur Nutzung von Mitgliederbeiträgen nach §5a ist eine einfache Mehrheit im erweitern Vorstand notwendig. 5. Zur Aufnahme in den erweiterten Vorstand gelten die Folgenden Regeln: o das aufzunehmende Mitglied muss dem Fanclub min. 2Jahre angehören o die Wahl in den erweiterten Vorstand kann nur auf der jährlichen Sitzung mit den regulären Vorstandswahlen erfolgen o für die Aufnahme in den erweiterten Vorstand ist die Zustimmung 2/3 der anwesenden Mitglieder notwendig o es können nur durch den erweiterten Vorstand nominierte Mitglieder gewählt werden o zur Nominierung eines Mitgliedes ist eine einfache Mehrheit im erweiterten Vorstand notwendig 6. Der erweiterte Vorstand besteht zurzeit aus folgenden Mitgliedern:

1 Tobias Scheiblich - 1. Vorsitzender
2 Jörg Pollmann - 2. Vorsitzender
3 Daniel Herrmann - freies Mitglied
4 Henry Busch - freies Mitglied
5 Annika Scheiblich - freies Mitglied
6 Michel Böing - freies Mitglied
7 Hendrik Vial - freies Mitglied
8 Gregor Szostak - freies Mitglied


 


  


    BvB-Supporters-Lennetal
Die Supporters Lennetal gibt es jetzt schon seit 2004. Seitdem ist die Mitgliederzahl bis heute auf 80 gestiegen! Der Club fährt auch alle Auswärtsspiele mit eigenem Bus an.


 
    Toby Scheiblich
1. Vorsitzender seit 2007
Geburtstag: August 1981
Mitglied seit: 2004
Zuständig für den Kontakt zum BVB, für Mitglieder sowie der Organisation der Fanclub eigenen Auswärtsfahrten


 
    Jörg Pollmann
2. Vorsitzender seit 2011
Gerburtstag: Mai 1978
Mitglied seit: 2010
Zuständig für die allgemeine Organisation, Mitgliederbetreuung und die Busleitung (Auswärts)


 
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